Ursprungszeugnis

 

Ursprungszeugnisse dienen im Gegensatz zu den anderen Bestätigungen nicht dem Befreien oder Mindern der Einfuhrzölle. Das UZ bestätigt lediglich den Nationalen Ursprung einer Ware. Dieses UZ ist einfacher zu erreichen, als ein entsprechender Präferenzieller Ursprung. UZ werden im Gegensatz zur EUR.1 nicht von Zollbehörden beglaubigt, sondern auf Antrag des Exporteurs von den jeweils örtlich zuständigen Handelskammern ausgestellt.

Es sind dabei die jeweiligen Bestimmungen des Bestimmungslandes zu beachten. So verlangen z. B. einige Länder eine zusätzliche Beglaubigung des UZ durch ihre Botschaften im Abgangsland oder es wird generell zwingend die Vorlage eines UZ vorgeschrieben.